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Der Arbeitsbereich Umwelt und Gewerbe ist organisatorisch beim Polizeirevier Heidenheim angesiedelt. Dort werden insbesondere Sachverhalte bearbeitet auf den Gebieten
- des Abfallrechts,
- der Bodenverunreinigung,
- der Gewässerverunreinigung,
- des Naturschutz- und Landschaftsschutzes, einschließlich des Artenschutzes und des Waldrechts,
- des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts,
- des Lärmschutzes und der Luftverunreinigung,
- bei Zuwiderhandlungen gegen jagd- und fischereirechtliche Regelungen
sowie
- der Gewerbeordnung,
- der Handwerksordnung,
- dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, einschließlich illegaler Beschäftigung,
- anderen gewerberechtlichen Regelungen, wie z.B.
- dem Arzneimittelgesetz, - dem Blindenwarenvertriebsgesetz, - dem Heilpraktikergesetz,
- dem Heimgesetz, den Gesetzen gegen den unlauteren Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen.
Mitteilungen und Hinweise per E-Mail an Polizei Heidenheim oder Telefon 07321/322-540
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