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Richtiges Verhalten am Kreisverkehr-Bypass 

Rechtsunsicherheit bei manchem Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Vorfahrtsregelung.

Heidenheim / Giengen
Richtiges Verhalten an Kreisverkehr-Bypässen

Bei manchem Verkehrsteilnehmer scheint hinsichtlich der Vorfahrtsregelung an Bypässen von Kreisverkehren eine gewisse Rechtsunsicherheit zu bestehen. Nach der Fertigstellung der neuen  Kreisverkehrsanlagen an der Bundesstraße 19 beim Industriepark Giengen/Herbrechtingen sowie an der Bundesstraße 466 zwischen Nattheim und Heidenheim gingen etliche Anfragen bei der Polizeidirektion Heidenheim ein. An den genannten Anlagen kann auf sogenannten Bypässen am Kreisverkehr vorbei gefahren werden.  „Einengungstafeln“

weisen die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass in einer bestimmten Entfernung wieder auf den durchgehenden Fahrstreifen eingefahren werden muss. Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass man sich beim Wechsel vom „Bypass“ auf den durchgehenden, links liegenden Fahrstreifen wie bei allen Fahrstreifenwechseln so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Den aus dem Kreisverkehr kommenden Fahrzeugen auf dem weiterführenden Fahrstreifen ist deshalb Vorrang einzuräumen. Grundsätzlich ist vor jedem Fahrstreifenwechsel rechtzeitig die Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen. Wenn mehrere Fahrzeuge den Bypass hintereinander befahren gilt unabhängig hiervon natürlich auch die gegenseitige Rücksichtnahme nach dem seit Jahren in der StVO festgelegten Reißverschlussverfahren. Die Polizeidirektion Heidenheim bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und rücksichtsvolles Verhalten. Für Fehlverhalten sieht der Bußgeldkatalog folgende Regelsätze vor: Fahrstreifenwechsel unter Gefährdung Anderer: 30 Euro; Fahrstreifenwechsel und Verursachen eines Verkehrsunfalls: 35 Euro; Fahrstreifenwechsel ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen: 10 Euro.